Benachteiligungen am Arbeitsplatz wegen Schwangerschaft bzw Kind/ern sind eine zahlenmäßig große Fallgruppe in der Beratungspraxis der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW).1 Innerhalb dieser gibt es unterschiedliche Konstellationen: Von unsachlichen Fragen in Bewerbungsgesprächen, Benachteiligungen nach Schwangerschaftsmeldung, Wiedereinstieg oder Elternteilzeitmeldung bis zu Kündigungen wegen der Inanspruchnahme von Elternpflichten und weiteren Sachverhalten reicht hier die Bandbreite.