vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anpassungsfaktor für 2020

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6672/1/2019 Heft 6672 v. 31.10.2019

Mit Verordnung des BMASGK wurde der Anpassungsfaktor für das Jahr 2020 mit 1,018 festgesetzt (dies entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate von August 2018 bis Juli 2019; BGBl II 2019/308). Der Anpassungsfaktor wird für die Erhöhung der Renten und Pensionen und der leistungsbezogenen festen Beträge in der Sozialversicherung herangezogen. Abweichend davon erfolgt jedoch für das Kalenderjahr 2020 eine nach der Pensionshöhe gestaffelte Erhöhung der Pensionen (siehe dazu das Pensionsanpassungsgesetz 2020, BGBl I 2019/98, ARD 6672/17/2019). Auch die - grundsätzlich ebenfalls vom Anpassungsfaktor abhängigen - Ausgleichszulagenrichtsätze werden 2020 außertourlich um 3,6 % erhöht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte