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Einbeziehung von Zulagen in die Sozialwidrigkeitsprüfung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6671/10/2019 Heft 6671 v. 24.10.2019

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 23. 4. 2019, 8 Ra 86/18b

Im vorliegenden Fall war strittig, welche der von der Klägerin bezogenen Zulagen im Zuge der Sozialwidrigkeitsprüfung bei der Beurteilung der wesentlichen Interessenbeeinträchtigung iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG, dh bei der Ermittlung der Höhe der zu erwartenden Einkommenseinbuße, zu berücksichtigen sind.

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