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Verschleierung von Zahlungen durch Buchhalter - Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6670/6/2019 Heft 6670 v. 17.10.2019

AngG: § 27 Z 1

Dem Leiter der Buchhaltung kommt regelmäßig eine ganz besondere Vertrauensposition zu, weil gerade unrichtige Darstellungen in der Buchhaltung für das betreffende Unternehmen gravierende Folgen nach sich ziehen können. Setzt er bewusste Handlungen, um bestimmte Zahlungen an den Prokuristen in der Buchhaltung zu verschleiern, rechtfertigt dies die Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.

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