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Service-Entgelt für E-card fällig für 2020

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6670/1/2019 Heft 6670 v. 17.10.2019

Für alle Personen, die zum Stichtag 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2020 ist somit am 15. 11. 2019 ein Service-Entgelt iHv € 11,95 fällig. Das Service-Entgelt ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben: Dienstnehmer; freie Dienstnehmer; Lehrlinge; Personen in einem Ausbildungsverhältnis; Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgelts vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen; Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Kündigungsentschädigung. Im Selbstabrechnerverfahren ist das Service-Entgelt mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung für November an den zuständigen KrV-Träger zu melden und mit den übrigen SV-Beiträgen für November bis spätestens 15. 12. abzuführen. Im Beitragsvorschreibeverfahren wird das Service-Entgelt automatisch berücksichtigt.

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