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Peepshow-Tänzerinnen als echte Dienstnehmerinnen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6669/14/2019 Heft 6669 v. 10.10.2019

ASVG: § 4 Abs 2

VwGH 15. 5. 2019, Ra 2016/08/0056

Im vorliegenden Fall war strittig, ob Peepshow-Tänzerinnen der Pflichtversicherung nach dem ASVG als echte Dienstnehmerinnen unterliegen. Die Revisionswerber machen geltend, die Tänzerinnen seien unternehmerisch tätig (gewesen), es liege nicht einmal ein dienstnehmerähnliches Verhältnis vor.

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