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Insolvenz-Entgelt: Ausdehnung der Klage in der Tagsatzung unzulässig

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6669/12/2019 Heft 6669 v. 10.10.2019

ASGG: § 67

OGH 27. 6. 2019, 8 ObS 6/19v

Nach § 67 ASGG kann ua in einer Streitigkeit über die Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt (§ 65 Abs 1 Z 7 ASGG) eine Klage nur erhoben werden, wenn darüber bereits mit Bescheid entschieden wurde oder der Bescheid nicht innerhalb von sechs Monaten erlassen wurde. Voraussetzung ist also, dass der jeweilige Anspruch bereits Gegenstand des Verwaltungsverfahrens war (vgl OGH 30. 8. 2007, 8 ObS 8/07w, ARD 5839/4/2008).

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