Wenn ein Dienstgeber regelmäßig Dienstnehmer beschäftigt und daher eine Beitragskontonummer besitzt und dann später zusätzlich Personen für einige Tage im Monat als fallweise geringfügige Arbeitnehmer beschäftigen möchte, stellt sich meist die Frage, was bei den fallweisen Beschäftigten, im Unterschied zu den regelmäßigen Dienstnehmern, sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist. Dieser Fragestellung widmet sich die Steiermärkische Gebietskrankenkasse in ihrer aktuellen Frage im September 2019. ( Quelle: https://www.stgkk.at )