EStG: § 16
Wahlkampfkosten einer Politikerin sind als vorweggenommene Werbungskosten jedenfalls dann abzugsfähig, wenn das Erreichen des politischen Amtes nicht völlig aussichtslos erscheint.
BFG 13. 8. 2019, RV/3100523/2015
EStG: § 16
Wahlkampfkosten einer Politikerin sind als vorweggenommene Werbungskosten jedenfalls dann abzugsfähig, wenn das Erreichen des politischen Amtes nicht völlig aussichtslos erscheint.
BFG 13. 8. 2019, RV/3100523/2015