EStG: § 16 Abs 1 Z 6 lit d
BFG 27. 8. 2019, RV/7104221/2017
Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist der vom BMF im Internet zur Verfügung gestellte Pendlerrechner zu verwenden. Das Ergebnis ist grundsätzlich verpflichtend heranzuziehen; ausnahmsweise kann aber vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung nachgewiesen werden, dass es nicht den maßgebenden tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Unrichtige Verhältnisse liegen beispielsweise vor, wenn der Pendlerrechner eine Fahrtstrecke über eine nicht öffentlich zugängliche Privatstraße berücksichtigt.