EStG: § 15
VO BGBl II 2001/416: § 4 Abs 2
Soll für Privatfahrten mit dem Dienstwagen, der einem Arbeitnehmer kostenlos auch für Privatfahrten zur Verfügung steht, bloß der halbe Sachbezug angesetzt werden, so obliegt es ausschließlich dem Arbeitgeber, den Nachweis zu erbringen, dass im Jahresschnitt nicht mehr als 500 km monatlich an Privatfahrten iSd Sachbezugswerteverordnung zurückgelegt werden. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist der volle Sachbezug anzusetzen.