ABGB: § 1157, § 1295
Ist ein erforderlicher Mehraufwand eines Arbeitnehmers auf eine Unterbesetzung der Abteilung zurückzuführen, ist darin ebenso wenig ein als Mobbing zu qualifizierendes, systematisch ausgrenzendes, prozesshaftes und verwerfliches Verhalten des Vorgesetzten zu sehen wie in der Tatsache, dass der Arbeitgeber einen längeren Krankenstand des Arbeitnehmers zu einer Renovierung von dessen Bürozimmer genutzt hat.