Nach allgemeinem Zivilrecht verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Diese Frist gilt grundsätzlich auch für Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Für bestimmte Ansprüche gibt es allerdings spezielle gesetzliche Verjährungs- bzw Verfallsfristen, durch die Schadenersatzansprüche bereits früher verjähren bzw verfallen können, außerdem sind kollektivvertragliche Verfallsfristen zu beachten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Verjährungs- und Verfallsfristen, die iZm Schadenersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (unter Ausklammerung der Schadenersatzansprüche für Personenschäden) zu beachten sind.