EStG: § 68
Wird aufgrund eines Kollektivvertrages und einer Betriebsvereinbarung den Straßenbahnführern (Wagenführern) eines Unternehmens eine pauschale Fahrdiensterschwerniszulage gewährt, so kann diese nicht steuerbegünstigt behandelt werden, wenn Aufzeichnungen und Umstände fehlen, aus denen sich ergibt, dass mit der Lenkertätigkeit einer Straßenbahn eine überwiegende außerordentliche Erschwernis verbunden ist.