AVRAG: § 7d, § 7i Abs 4 idF vor BGBl I 2016/44
AuslBG: § 3, § 28 Abs 1 Z 1 lit a
Im Fall einer grenzüberschreitenden Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich haben der ausländische Arbeitgeber bzw der inländische Beschäftiger ua die Lohnunterlagen für die beschäftigten Arbeitskräfte am Arbeitsort bereitzuhalten und ist der Überlasser verpflichtet, dem Beschäftiger die Unterlagen nachweislich bereitzustellen. Bei Verstößen sieht die österreichische Rechtsordnung Geldstrafen vor, die einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten dürfen und pro betroffenen Arbeitnehmer (und ohne Beschränkung) verhängt werden; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafen sind Ersatzfreiheitsstrafen vorgesehen (§ 7i Abs 4 AVRAG idF vor BGBl I 2016/44, § 28 LSD-BG).