KBGG: § 2 Abs 6
OGH 28. 5. 2019, 10 ObS 136/18z
Gemäß § 2 Abs 1 Z 2 KBGG hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt gemäß § 2 Abs 6 KBGG nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind auch an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet sind.