UStG: § 3a Abs 1a, § 10 Abs 2
VwGH 28. 5. 2019, Ra 2018/15/0058
Gemäß § 10 Abs 2 Z 4 lit a UStG (idF BGBl I 2003/134 bzw nach derzeit aktueller Rechtslage: § 10 Abs 2 Z 3 lit a UStG) ermäßigt sich der Umsatzsteuersatz auf 10 % für die "Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme". Eine "Vermietung von Grundstücken" besteht darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung des Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen (vgl EuGH 8. 5. 2003, C-269/00 , Seeling, ARD 5406/19/2003)