UStG: § 6 Abs 1 Z 19
Nimmt eine Psychotherapeutin, die eine klinisch-psychologische und psychotherapeutische Praxis führt, an Bewerbern um eine Waffenbesitzkarte bzw um einen Waffenpass Verlässlichkeitsprüfungen vor und erstellt sie darüber Gutachten, so kann die Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte gem § 6 Abs 1 Z 19 UStG hierbei nicht in Anspruch genommen werden.