FamZeitbG: § 2, § 3
OGH 30. 7. 2019, 10 ObS 101/19d
Der Anspruch auf Familienzeitbonus eines Vaters für sein Kind ist ua an die Voraussetzung geknüpft, dass der Vater, das Kind und der andere Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben (§ 2 Abs 1 Z 4 FamZeitbG) und sich der Vater im gesamten von ihm gewählten Anspruchszeitraum in Familienzeit befindet (§ 2 Abs 1 Z 3 FamZeitbG).