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Betrieb ohne Betriebsrat: Mögliche Vorgehensweise gegen Kündigung und Entlassung

Thema - ArbeitsrechtMag. Bettina SabaraARD 6665/5/2019 Heft 6665 v. 12.9.2019

Für betriebsratspflichtige Betriebe mit existierendem Betriebsrat regelt § 105 ArbVG, unter welchen Voraussetzungen, aus welchen Gründen und binnen welcher Fristen der Betriebsrat bzw der gekündigte Arbeitnehmer eine seitens des Arbeitgebers ausgesprochene Kündigung anfechten kann. § 106 ArbVG regelt, wann eine Entlassung bei Gericht angefochten werden kann, wobei hinsichtlich des Verfahrens der Entlassungsanfechtung auf die sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen bei der Kündigungsanfechtung verwiesen wird.

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