Gegen die im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der österreichischen Sozialversicherung (BGBl I 2018/100, ARD 6631/17/2019) wurden beim Verfassungsgerichtshof insgesamt 13 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht. Die Anträge richten sich vor allem gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse, die Neugestaltung der Verwaltungskörper der SV-Träger, die Einführung eines Eignungstests für die Mitglieder dieser Verwaltungskörper, die Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die SV-Träger sowie die Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und SV-Beiträge beim BMF. Die Antragsteller sehen in diesen Neuregelungen insbesondere einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung. Ob die gegen die Reform vorgetragenen Bedenken begründet sind, ist Gegenstand der Beratungen der am 23. 9. 2019 beginnenden Oktober-Session 2019 des Verfassungsgerichtshofes. ( Quelle: www.vfgh.gv.at )