EStG: § 86 Abs 2
BAO: § 279 Abs 1
Auch bei einer pauschalen Nachforderung der Lohnsteuer gemäß § 86 Abs 2 EStG ist grundsätzlich festzustellen, welche Arbeitnehmer welche unrichtig versteuerten Vorteile aus dem Dienstverhältnis bezogen haben. Lediglich bei der Berechnung der Lohnsteuer, die auf diese Vorteile entfällt, kann pauschal vorgegangen werden, indem (anhand der Anzahl der Arbeitnehmer, der Steuerabsetzbeträge sowie der durchschnittlichen Höhe des Arbeitslohns) eine