ABGB: § 1358
EStG: § 72
Wird einem Arbeitnehmer bei der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung in Höhe mehrerer Bruttomonatsgehälter zuerkannt, kann der Arbeitgeber im Fall einer späteren Lohnsteuernachzahlung vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner Ersatz der bezahlten Schuld verlangen. Eine Generalbereinigungsklausel in der Auflösungsvereinbarung mit dem Wortlaut "Sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem freien Dienstverhältnis/Anstellungsvertrag sind bereinigt" steht dem Lohnsteuerregress nicht entgegen, weil nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass damit auch Streitigkeiten aus Ansprüchen mitverglichen sein sollen, die erst durch die Auflösungsvereinbarung geschaffen werden.