In ihrem aktuellen NÖDIS-Newsletter gibt die NÖGKK einen kompakten Überblick über die richtige Abrechnung von Lehrlingen, wobei bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge insbesondere zwischen Lehrverhältnissen mit Beginn der Lehrzeit ab dem 1. 1. 2016 und Lehrverhältnissen, die vor dem 1. 1.2016 begonnen haben, zu unterscheiden ist. ( Quelle: NÖDIS Nr 10/30. 8. 2019)