Das Recht auf freie Meinungsäußerung spielt auch bei der Beurteilung, ob ein (abwertender, negativer oder kritischer) Kommentar des Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund darstellt, eine Rolle. Der folgende Beitrag zeigt die für die Praxis gravierendsten "Sollbruchstellen" auf und stellt die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Tendenzen in der Rechtsprechung dar.