KV-Baugewerbe: § 5
OLG Wien 24. 5. 2019, 9 Ra 38/19b
Der Kläger, der in Rumänien im Jahr 1987 eine Ausbildung mit dem Zertifikat Maurer und Maler abgeschlossen hat, begann am 2. 2. 2018 beim beklagten Arbeitgeber eine Tätigkeit als Maurer. Im Verfahren vor dem Berufungsgericht ist noch strittig, ob der Kläger als Maurer (Facharbeiter) nach dem KV für Bauindustrie und Baugewerbe einzustufen ist. Der Arbeitgeber vermisst Feststellungen, ob das vom Kläger in Rumänien erworbene "Zertifikat" als Maurer einem Lehrabschlusszeugnis gleichzuhalten sei. Dazu brachte er ua vor, dass der Kläger die behauptete Erlernung des Lehrberufs niemals nachgewiesen habe und auch die praktischen Fähigkeiten als Maurer nicht habe erbringen können.