Österreichische Unternehmer sind immer wieder Glieder einer grenzüberschreitenden Lieferkette iZm Umsatzsteuerbetrug. Dadurch entstehen in Österreich oder anderen Mitgliedstaaten erhebliche Umsatzsteuerausfälle. Im Interesse der Sicherstellung des Steueraufkommens und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sowie zum Schutz steuerehrlicher Unternehmen wurden im UStG Sanktionen für Umsatzsteuerbetrügereien anderer Unternehmer verankert. Demnach entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn ein Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz iZm Steuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Auch Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen können unter diesen Voraussetzungen aberkannt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage, zeigt die Grenzen der gegenständlichen Rechtsfolgen auf, informiert über Risikofälle und verfolgt das Ziel, die Sensibilisierung für diese Thematik zu erhöhen.