Der Beitrag informiert über die Möglichkeit, für eingestellte Ersatzkräfte während der Elternteilzeit einer ständigen Arbeitskraft eine Förderung vom AMS nach § 34 AMSG zu erhalten. Neben der Höhe der Beihilfe werden auch sämtliche Voraussetzungen näher erläutert. Auch die Kosten für externe Qualifizierungsmaßnahmen der Ersatzkraft sind zu 50 % förderbar, sofern diese vom Dienstgeber getragen werden. Anhand einer Checkliste kann man überprüfen, ob alle erforderliche Unterlagen für den AMS-Antrag vorliegen.