BPGG: § 3a Abs 1
Eine deutsche Staatsbürgerin, die ihren Wohnsitz in Österreich hat, hier aber nicht erwerbstätig ist und über ihren selbstständig tätigen Ehegatten in Spanien in der Krankenversicherung mitversichert ist, hat in Österreich keinen Anspruch auf Pflegegeld. Angesichts der unionsrechtlichen Zuständigkeit Spaniens für die Leistungsgewährung