Mit 1. 8. 2019 bzw 1. 9. 2019 treten arbeitsrechtliche Neuerungen in Kraft, die wie üblich Rechtsfragen für die umsetzenden Praktiker aufwerfen. In der Folge werden Antworten auf ausgewählte Fragen zur Ausweitung der gesetzlichen Karenzanrechnung auf dienstzeitabhängige Ansprüche sowie zum neuen Rechtsanspruch auf einen "Papamonat" und auf Entgeltfortzahlung für freiwillige Katastrophenhilfsdienste gegeben bzw wird auf ungeklärte Punkte in den Gesetzestexten hingewiesen.