Wird ein Arbeiter während des aufrechten Dienstverhältnisses in ein Angestelltendienstverhältnis umgemeldet, war bislang strittig, ob mit dem Zeitpunkt der Umstellung ein neues Arbeitsjahr und damit ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt. In der Sozialpartner-Besprechung beim HVSVT vom 26. 3. 2019 kamen die Wirtschaftskammer Österreich und die Bundesarbeiterkammer nun zur gemeinsamen Auffassung, dass bei einem Wechsel im aufrechten Arbeitsverhältnis von Arbeiter auf Angestellter kein neues Arbeitsjahr beginnt, sofern es sich bei einem derartigen Wechsel tatsächlich arbeitsrechtlich um ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis handelt. Wird hingegen das Dienstverhältnis als Arbeiter arbeitsrechtlich beendet, beginnt mit dem Eintritt als Angestellter ein neues Arbeitsjahr zu laufen. Im Sinne der Rechtssicherheit für die Vergangenheit kam man auch überein, dass diese Änderung der Rechtsansicht nur für künftige Umstellungen gilt.