BGBl I 2019/65, ausgegeben am 23. 7. 2019
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Ausnahme von Kranken- und Unfallversicherung
Rechtsanwaltsanwärter und angestellte Rechtsanwälte sind nach § 7 Z 1 lit e ASVG in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG pflichtversichert. Nach dem bisherigen Wortlaut waren nur Rechtsanwälte davon ausgenommen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung angestellt waren.