ABGB: § 1014
OLG Wien 26. 3. 2019, 7 Ra 14/19h
Die Klägerin war beim beklagten Arbeitgeber vom 9. 2. 2015 bis 31. 1. 2018 als zahnärztliche Assistentin in Ausbildung beschäftigt. Die Kosten für die Ausbildung als zahnärztliche Assistentin hat die Klägerin selbst getragen, nachdem der Arbeitgeber bereits im Zuge des Vorstellungsgespräches erklärte, dass er die Kosten des Schulbesuches der Klägerin nicht tragen werde. Das Dienstverhältnis endete schließlich durch fristwidrige Dienstnehmerkündigung.