Am 1. 7. 2019 wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority, ELA) kundgemacht. Aufgabe der ELA mit Sitz in Bratislava ist die Erleichterung des Zugangs von Einzelpersonen und Arbeitgebern zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie zu relevanten Dienstleistungen, die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts sowie die Vermittlung und Erleichterung einer Lösung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden oder bei Störungen des Arbeitsmarktes.