Der OGH hat sich in den letzten Jahren in zahlreichen Entscheidungen mit der ordnungsgemäßen Kundmachung von Betriebsvereinbarungen als Voraussetzung für deren normative Wirkung befasst. Der Beitrag versucht, im Lichte der ergangenen Judikatur und der Beiträge in der Lehre den aktuellen Stand zu dieser Thematik zusammenzufassen. Zum Thema Publizitätserfordernisse von Betriebsvereinbarungen hat sich jedenfalls eine gesicherte Rechtsprechnung dahin gehend entwickelt hat, dass bei bloßem Auflegen von Betriebsvereinbarungen ohne zusätzliche Information an die Betroffenen jedenfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Kundmachung auszugehen ist. Chwojka geht davon aus, dass im Hinblick auf die rasante technische Entwicklung und den immer alltäglicher werdenden Gebrauch elektronischer Medien wohl davon auszugehen ist, dass es auch in Zukunft in der Praxis zu vielfältigen Problemstellungen kommen wird, bei deren Lösung Rechtsprechung und Lehre auch weiter gefordert sein werden.