ABGB: § 863
OGH 29. 4. 2019, 8 ObA 16/19i
Im vorliegenden Fall geht es um die Qualifikation einer im Dienstvertrag enthaltenen Regelung zum Ausmaß der Arbeitszeit als (verbindliche) Willenserklärung und nicht als (unverbindlichen) deklarativen Hinweis auf die damals aktuelle kollektivvertragliche Normalarbeitszeit, also als bloße Wissenserklärung.