EStG: § 34, § 35
VO BGBl 1996/303 idF BGBl II 2010/430: § 4
Kosten eines pensionierten Steuerpflichtigen mit Behindertenpass für optische Brillengläser (samt Brillenversicherungsprämien) sind als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt abzuziehen, sofern ein ursächlicher unmittelbarer Zusammenhang des beschleunigten Sehverlustes mit der Behinderung, die der Minderung der Erwerbsfähigkeit zugrunde liegt, besteht.