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Soziale Gestaltungspflicht bei Kündigung eines Erdölingenieurs

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6656/9/2019 Heft 6656 v. 11.7.2019

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 29. 10. 2018, 8 Ra 5/18s

Im vorliegenden Fall steht fest, dass durch die Kündigung wesentliche Interessen des Klägers, eines Erdölingenieurs verletzt werden. Vor dem Berufungsgericht ist noch strittig, ob die Kündigung

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