Im Zuge von Unternehmensreorganisationen werden öfter auch Lohnverrechnungsagenden zu externen Dienstleistern ausgegliedert. Der Beitrag beleuchtet ausgewählte Rechtsprobleme, die bei der Ausgliederung der Lohnverrechnung entstehen können. Zunächst sei zu überprüfen, ob im Fall der Übertragung der Lohnverrechnungsagenden an einen externen Dienstleister ein Betriebsübergang iSd §§ 3 ff AVRAG vorliegt. Wenn das der Fall sei, müsse der Dienstgeber trotz Eintrittsautomatik den reibungslosen Übergang der Dienstnehmer auf den Dienstleister sicherstellen. In diesem Zusammenhang erläutert Zankel, wie am besten bei Vorliegen eines kollektivvertraglichen Bestandschutzes und bei Vorliegen einer betrieblichen Pensionszusage vorzugehen ist. Überdies sollten Regelungen über die Wahrung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen (wie der Wahrung der Betroffenenrechte und der Durchführung der Informationspflichten) getroffen werden. Zu klären sei, wer als datenschutzrechtlicher Auftraggeber anzusehen ist und ob allenfalls eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit iSd § 26 DSGVO vorliegt.