Das Arbeitszeitgesetz wurde durch BGBl I 2018/53 (Stichwort Arbeitszeitflexibilisierung) umfassend novelliert. Auch im Rahmen der 4. Auflage des Werks, mit der die Tradition der von Konrad Grillberger begründeten Kommentierung fortgesetzt werden soll, wird besonderer Wert auf die Einbettung des Arbeitszeitrechts in den unionsrechtlichen Rahmen und das sonstige Arbeitsrecht gelegt. Dementsprechend finden sich die wichtigsten flankierenden Rechtsvorschriften wieder im Anhang zur eigentlichen Kommentierung.