EStG: § 34 Abs 1
Kosten für Aufenthalte, Operationen und eine stationär durchgeführte Schmerztherapie in einer Privatklinik aufgrund einer schweren Wirbelsäulenerkrankung sind als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn gewichtige medizinische Gründe vorliegen, die die sofortige Behandlung in der Privatklinik für geboten erscheinen lassen.