VBO 1995: § 42 Abs 2 Z 2
Kann ein als Müllaufleger tätiger Vertragsbediensteter der Stadt Wien unstrittig dauerhaft seiner vertraglichen Dienstpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen, so ist der Kündigungsgrund des § 42 Abs 2 Z 2 VBO 1995 erfüllt.