EFZG: § 2 Abs 1
Ist ein Arbeitnehmer (ohne alkoholisiert zu sein und nicht mit überhöhter Geschwindigkeit) mit seinem Fahrrad in einem zu engen Winkel in eine Fußgängerzone eingebogen und dabei zu Sturz gekommen, ist darin zwar ein fahrlässiges Verhalten zu sehen, aber noch keine grobe Fahrlässigkeit, die seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 2 Abs 1 EFZG ausschließen würde.