Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen im Rahmen des globalen Standards wird zwischen Österreich und Nicht-EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des völkerrechtlichen Regierungsübereinkommens vom 29. 10. 2014 durchgeführt. Mit der aktuellen Verordnung BGBl II 2019/120 legte der BMF fest, welche Staaten als "teilnehmende Staaten" anzusehen sind. Zum Stand 1. 5. 2019 sind dies 71 Staaten, darunter neu gegenüber 2018: Bahamas, Gibraltar, Hongkong, Kasachstan, Katar, Macau, Panama, Vanuatu und das Vereinigte Königreich. Weiters werden in der Verordnung nun jene 35 dieser teilnehmenden Drittstaaten aufgezählt, die die Voraussetzungen des § 7 OECD-MCAA für den Empfang der Informationen erfüllen.