VO (EU) 1215/2012 : Art 1, Art 53
EuGH 28. 2. 2019, C-579/17, Gradbeništvo Korana
Im Ausgangsverfahren klagte die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) eine slowenische Gesellschaft auf Zahlung der BUAG-Zuschläge für die Arbeitstage, die von den von dieser nach Österreich entsandten Arbeitnehmern geleistet worden waren. Das ASG Wien gab der Klage mit Versäumungsurteil zur Gänze statt. Daraufhin beantragte die BUAK bei demselben Gericht zwecks Vollstreckung des Urteils die Ausstellung einer Bescheinigung nach Art 53 VO (EU) 1215/2012 .