EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
BFG 27. 3. 2019, RV/7100110/2014
Der Beschwerdeführer machte in seinen Arbeitnehmerveranlagungen ua Aufwendungen für seine Kreditkarte als Werbungskosten geltend. Sowohl das Finanzamt als auch das BFG sahen die Voraussetzungen dafür jedoch nicht als gegeben an: