vorheriges Dokument
nächstes Dokument

NeuFöR Wartungserlass 2019

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6648/2/2019 Heft 6648 v. 9.5.2019

Im Rahmen der laufenden Wartung 2019 werden gesetzliche Änderungen aufgrund des Deregulierungsgesetzes 2017 (BGBl I 2017/40) und der Änderung der GewO 1994 (BGBl I 2017/94) eingearbeitet. Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien 2008 (NeuFöR 2008) idF des Wartungserlasses 2019 sind bei Prüfungen für vergangene Förderzeiträume und auf offene Abgabenfälle anzuwenden, soweit nichts anderes geregelt ist bzw soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den NeuFöR 2008 Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. (Erlass des BMF vom 23. 4. 2019, BMF-010222/0020-IV/7/2019, BMF-AV Nr 63/2019)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte