Im Rahmen der laufenden Wartung 2019 werden gesetzliche Änderungen aufgrund des Deregulierungsgesetzes 2017 (BGBl I 2017/40) und der Änderung der GewO 1994 (BGBl I 2017/94) eingearbeitet. Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien 2008 (NeuFöR 2008) idF des Wartungserlasses 2019 sind bei Prüfungen für vergangene Förderzeiträume und auf offene Abgabenfälle anzuwenden, soweit nichts anderes geregelt ist bzw soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den NeuFöR 2008 Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. (Erlass des BMF vom 23. 4. 2019, BMF-010222/0020-IV/7/2019, BMF-AV Nr 63/2019)