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Regionale Mangelberufsliste

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6646/3/2019 Heft 6646 v. 26.4.2019

Mit der Fachkräfteverordnung 2019, BGBl II 2019/3, wurden für das Jahr 2019 nicht nur jene Mangelberufe festgelegt, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können, sondern erstmals auch eine bundesländerspezifische Mangelberufsliste (siehe dazu ausführlich in ARD 6631/16/2019). Schon damals wurde normiert, dass für diese Berufe höchstens 300 Fachkräfte im Jahr 2019 zugelassen werden dürfen. Mit BGBl II 2019/96 wird nunmehr vorgesehen, dass das Erreichen dieser Höchstzahl im BGBl kundzumachen ist.

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