Mit BGBl II 2019/98 wurden die Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Bereich Hüttenwerke und Metallverarbeitung ab 16. 4. 2019 auch auf folgende Tätigkeiten iZm Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser mit Längen von mindestens 50 km ausgedehnt:
Hochfahren des Lasers auf Betriebstemperatur;